Aktuelles und Vergangenes

Was passiert mit den Bäumen?

Die Bäume auf dem Klinikgelände stellen einen großen Wert da. Ziel der Planung ist es daher, vitale Bäume so weit wie möglich zu erhalten. Manche Bäume müssen gefällt werden, weil sie krank sind oder ihre Standsicherheit gefährdet ist. Doch da ein neuer Stadtteil gebaut werden soll, können auch nicht alle gesunden Bäume erhalten bleiben. (mehr …)

Grundrisse zum aktuellen Klinik-Gebäudebestand

Für die meisten Gebäude, die heute auf dem Gelände des künftigen Neuen Hulsberg-Viertels stehen, liegen Grundrisse und zum Teil auch Zeichnungen von Fassadenansichten und Schnitten durch die Gebäude vor. Diese Planunterlagen können als pdf-Datei heruntergeladen werden. Die Dokumente sind lediglich zur Orientierung geeignet. Als Planungsgrundlage für etwaige Nachnutzungs- oder Umnutzungsplanungen sind die Dokumente ungeeignet. Differenzen zwischen den Plandaten in diesen Dokumenten und dem tatsächlichen derzeitigen und künftigen Gebäudebestand sind möglich. Es wird keine Gewähr für die in diesen Dokumenten angegebenen Plandaten und Zeichnungen übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.

Gebäude Bunker Friedr.-Karl-Str

Gebäude 05 Verwaltung – Externe Einrichtung

Gebäude 6+12 Chirurgie Zentralgebäude – Radiologie – Bettenhaus

Gebäude 07 Alte HNO

Gebäude 08 Augenklinik – Urologie

Gebäude 08a Bunker St.-Juergen-Str

Gebäude 09 Pharmakologie

Gebäude 09a Patientenfahrdienst

Gebäude 10 Frauenklinik

Gebäude 11 Betriebsrat

Gebäude 21 HNO-Klinik

Gebäude 24 Pathologie

Gebäude 24 Pathologie DWG-Datei

Gebäude 25 MTA-Schule

Gebäude 27 Mehrzwecksaal

Gebäude 28+29 Werkstaetten

Gebäude 30 Werkstaetten

Gebäude 31 Verwaltung

Gebäude 35 Kapelle

Gebäude 36 Kinderchirurgie

Gebäude 37 Kinderklinik Altbau

Gebäude 38 ehem. Infektionsanstalten

Gebäude 38A Kinderklinik Neubau

Gebäude 39 ehem. Station 21t

Gebäude 40 Kinderzentrum

Gebäude 42 Dermatologie

Gebäude 43 Zentrallager

Gebäude 44-45-46 Verwaltung

Was ist Bürgerbeteiligung?

Bürgerbeteiligung bedeutet die Teilnahme der Bürger an politischen Entscheidungen und Planungsprozessen. Man unterscheidet zwischen einer gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung, wie zum Beispiel die einmalige Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen von Planungsverfahren und der informellen (oder freiwilligen) Beteiligung. Letztere geht über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus. Merkmal der informellen Bürgerbeteiligung ist ihr diskursiver Charakter: Anwohner, Fachleute, Grundstücksbesitzer, Investoren sowie die interessierte Öffentlichkeit sollen dabei die Möglichkeit zu einem intensiven Austausch haben. Ziel dieses Verfahrens ist es, ein Planungsleitbild zu entwickeln, was unterschiedlichen (manchmal gegenläufigen) Interessen Rechnung tragen kann.

Eine ausführlichere Beschreibung findet sich auf Wikipedia.

Welche Verbindlichkeit hat der Bürgerbeteiligungsprozess?

Ein Bürgerbeteiligungsprozess ist ein informelles Verfahren, bei dem es um die Erarbeitung von Planungszielen geht. Ein Beteiligungsprozess setzt nicht die Rechte und Pflichten von Eigentümern, politischen Gremien und Verwaltungsstellen außer Kraft, sondern dient der Vorbereitung von Entscheidungen. Da die Bremische Bürgerschaft die Durchführung eines beispielhaften Beteiligungsprozesses für das Klinikum Bremen-Mitte bereits 2010 beschlossen hat, gibt es eine breite politische Unterstützung. Mit dem Beiratsbeschluss vom 22.1.2013 und dem Deputationsbeschluss vom 28.2.2013 wurde diese Unterstützung erneuert.

Warum sollte ich mich einbringen? Wie kann ich mich einbringen?

Die Bürgerbeteiligung zum Neuen Hulsberg-Viertel ist ein Prozess, in dem unterschiedliche Interessenvertreter und Akteure zusammentreffen und ihre Wünsche und Ziele zur Umnutzung des Quartiers erörtern. Der Beteiligungsprozess ist eine Gelegenheit, sich auszutauschen, eigene Vorstellungen in den Planungsprozess einfließen zu lassen und andere Akteure und deren Interessen kennenzulernen. Er ist ein wichtiges Instrument, um in einer frühen Phase der Planung die Grundlagen für das weitere Verfahren zu erarbeiten. In 2011 und 2012 wurden öffentliche Foren durchgeführt, auf denen Planungsziele erarbeitet wurden. Weiterhin hat das Ortsamt Östliche Vorstadt mit Schülern und jungen Menschen Planungsziele für ein jugendgerechtes Stadtquartier entwickelt. Ergebnisse sind in der Zwischenbilanz der Foren und der Zwischenbilanz der Jugendbeteiligung dokumentiert. Mithilfe dieser Grundlagen wurde 2013 ein Rahmenplan entwickelt, der weiter überarbeitet wurde. Diese Überarbeitung wurde ebenfalls durch eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit begleitet. Der Beteiligungsprozess erreicht im Jahr 2015 eine nächste Etappe: Aus dem städtebaulichen Rahmenplan soll ein Bebauungsplan entwickelt werden. Über diese Website und in den Medien wird über den Beteiligungsprozess und das Verfahren laufend informiert und berichtet.

Wie geht es jetzt weiter?

Seit Januar 2013 gibt es einen Rahmenplan, der unter Beteiligung der Öffentlichkeit weiterentwickelt wurde. Bis zum Juli 2014 dauerte die Überarbeitung des Rahmenplans an, sodass er dann als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans diente. Der fertige Bebauungsplan soll im vierten Quartal 2015 ausgelegt werden. Trotz des Fertigstellungsdatums des Klinikum Neubaus Ende 2018, beginnen die Grundstücksvergabeverfahren für einzelne Randlagen des Plangebiets voraussichtlich ab Herbst 2015.

Podiumsdiskussion und Auftaktveranstaltung

Auftaktveranstaltung Bürgerbeteiligungsverfahren
Podiumsdiskussion mit anschliessender Fragerunde

11.4.2011, 19 Uhr
Klinikum Bremen-Mitte
Hörsaal der Inneren Medizin (Haus 2), 4. OG
St. Jürgen Straße 1 | 28177 Bremen Eingeladene (mehr …)