Als Auftakt der angekündigten Reihe von Spezialveranstaltungen fand am 16.01.14 eine gut besuchte Veranstaltung zum Thema „Bebauungsplan und städtebauliche Dichte“ statt. Nach der Begrüßung durch Senatsbaudirektorin Iris Reuther gab Moderator Christoph Theiling einen kurzen Überblick über den weiteren Ablauf und ermittelte mithilfe von Fragen an das Publikum wieder eine Reihe interessanter Ergebnisse:
So kann sich ein Großteil vorstellen im Jahr 2020 im neuen Hulsberg-Viertel zu leben. Ebenfalls waren interessierte Bürger/innen sowohl aus dem unmittelbaren Umkreis des Quartiers als auch von weiter her anwesend.
Nach Meinung des überwiegenden Anteils der Anwesenden passt das Stichwort Generationsübergreifendes Wohnen am besten zum neuen Hulsberg-Viertel. Gefolgt von den Stichworten „Urbanes Wohnen“ und „Junge Familien“.
Für gut ein Viertel der über 60 Anwesenden war das die erste Veranstaltung zum Neuen Hulsberg-Viertel. Einige der Anwesenden gaben an, sich bereits mit B-Plänen auseinander gesetzt zu haben. Das mehrheitliche Anliegen des Publikums war jedoch, mehr Informationen zu dem Thema Bebauungsplan zu erhalten – also wurde schnell mit den Präsentationen begonnen.
Es folgten die Beiträge zu drei Themengebieten: Angela Weiskopf erklärte in ihrem Vortrag „Was ist ein B-plan“, wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird und was dieser eigentlich regelt. Zur näheren Erläuterung skizzierte Frau Weiskopf an einem beispielhaften Planausschnitt die graphischen und textlichen Elemente („Festsetzungen“), die Gegenstand eines B-Plans sein können.
Es wurde auch dargestellt, was ein Bebauungsplan nicht regelt (z.B. Grundstücksgrenzen, Grundstückspreis, energetischer Standard …). Diese Regelungsinhalte können bei Bedarf über einen städtebaulichen Vertrag oder in einem Grundstückskaufvertrag festgehalten werden.
Danach folgte Uwe Eickhoff mit der Darstellung des Verfahrensablaufs eines Bebauungsplans. Diesen bildete er in Etappen ab, nannte die gesetzlichen Rahmenbedingungen und erläuterte, dass ein Bebauungsplan erst mit der Bekanntmachung für die Öffentlichkeit in Kraft tritt, also erst dann rechtskräftig und damit für jedermann verbindlich ist.
Als Besonderheit bei dem Verfahren zum Neuen Hulsberg-Viertel hob er die umfangreiche frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hervor. Während diese üblicherweise in Form einer Einwohnerversammlung erfolgt, startete die Beteiligung beim Neuen Hulsberg-Viertel mit der Auftaktveranstaltung im April 2011, setzte sich in einer Reihe von Foren und begleitenden Veranstaltungen wie Spaziergängen fort und dauert immer noch an. Er wies auch darauf hin, dass sich die Phase der frühzeitigen Beteiligung langsam ihrem Ende nähert und dass jetzt im Rahmen der im ersten Halbjahr 2014 anstehenden Veranstaltungen der richtige Zeitpunkt sei, Hinweise und Anregungen einzubringen.
Marion Skerra erläuterte in ihrem Vortrag zur „Städtebaulichen Dichte“, wie sich die städtebauliche Dichte des Neuen-Hulsberg Viertels in die Umgebung einfügt. Dieser Aspekt wurde in das Programm aufgenommen, da in den vorausgegangen Veranstaltungen immer wieder Fragen zur Verträglichkeit der vorgesehenen Dichte gestellt wurden. Anhand von Schrägluftbildern der unmittelbaren Umgebung des Grundstücks zeigte Frau Skerra, dass ein Großteil der bestehenden Baustruktur eine mit dem Neuen Hulsberg-Viertel vergleichbare Dichte aufweist. Auch anhand gebauter Beispiele mit ähnlichen Strukturen konnten sich die Anwesenden ein besseres Bild über das Neue Hulsberg-Viertel machen.
Die gesamte Präsentation finden Sie hier:
Präsentation “Bebauungsplan & städtebauliche Dichte”
Nach einer kurzen Pause versammelten sich alle Anwesenden in zwei Arbeitsgruppen um den Lorenzen-Entwurf herum, um zu diskutieren und der Verwaltung Fragen und Hinweise für die weitere Bearbeitung mit zu geben.
Die vielen Fragen und Hinweise zum Thema Mobilität und zum Thema Freiraum, darunter auch die Frage, wie diese im Bebauungsplan verankert werden, wurden aufgenommen und werden in der Erarbeitung der verkehrsplanerischen und freifäumlichen Aspekte mit den beauftragten Fachplanern und den zuständigen Abteilungen erörtert und geprüft. Zu Fragen zu der vorgesehenen Parzellierung lautete die Antwort, dass dieses nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden kann. Dieses kann z.B. Inhalt städtebaulicher Verträge oder von Grundstückskaufverträgen sein und muss daher erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Während der gesamten Veranstaltung hatten die Besucher die Möglichkeit ihre Fragen auf Kärtchen festzuhalten, damit diese an einer Stellwand gesammelt und dokumentiert werden konnten.
Die nächste Veranstaltung findet am 29.01.14 zum Thema Bestandsgebäude statt – damit auch die Folgeveranstaltungen so erfolgreich ablaufen, empfiehlt es sich für alle Interessenten noch einmal in den Veranstaltungskalender für die kommenden Monate zu schauen.
Protokoll: Sevinc Karademir