Bürgerbeteiligung bedeutet die Teilnahme der Bürger an politischen Entscheidungen und Planungsprozessen. Man unterscheidet zwischen einer gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung, wie zum Beispiel die einmalige Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen von Planungsverfahren und der informellen (oder freiwilligen) Beteiligung. Letztere geht über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus. Merkmal der informellen Bürgerbeteiligung ist ihr diskursiver Charakter: Anwohner, Fachleute, Grundstücksbesitzer, Investoren sowie die interessierte Öffentlichkeit sollen dabei die Möglichkeit zu einem intensiven Austausch haben. Ziel dieses Verfahrens ist es, ein Planungsleitbild zu entwickeln, was unterschiedlichen (manchmal gegenläufigen) Interessen Rechnung tragen kann.
Eine ausführlichere Beschreibung findet sich auf Wikipedia.