Die planerischen Rahmenbedingungen bei der Entwicklung des Neuen Hulsberg-Viertels werden im Wesentlichen über zwei Instrumente definiert: den Bebauungsplan 2450 und einen städtebaulichen Vertrag.
Der B-Plan
Der Bebauungsplan 2450 war in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand von Beratungen in öffentlichen Veranstaltungen. Im Sommer 2016 wurde er dann auf Beschluss der Baudeputation öffentlich ausgelegt, womit erneut die Gelegenheit gegeben wurde, im Rahmen der förmlichen Bauleitplanung zu den Zielen und Inhalten des Bebauungsplans Stellung zu nehmen.
Noch nicht öffentlich vorgestellt sind bislang die Inhalte eines städtebaulichen Vertrages, der gegenwärtig zwischen dem Bremer Bauressort, der Grundstücksentwicklungsgesellschaft GEG und der Krankenhausgesellschaft GeNo ausgehandelt wird.
Wozu ein städtebaulicher Vertrag?
Der städtebauliche Vertrag regelt zahlreiche wichtige Detailfragen, die nicht über einen Bebauungsplan abgehandelt werden können oder sollen:
- In welchem Umfang wird Quote für sozialen Wohnungsbau im Neuen Hulsberg-Viertel festgelegt? Wie wird sichergestellt, dass die Quote auch tatsächlich erfüllt wird? Und wo und zu welchem Zeitpunkt?
- Wie kann das anspruchsvolle Ansinnen für ein nachhaltiges Mobilitätskonzept im Quartier konkret umgesetzt werden? Wie funktioniert das mit Baulasten, Ablösen und Nachweisen für Stellplätze?
- Wird es eigentlich Platz für Schule und KiTa im Neuen Hulsberg-Viertel geben? Und wenn ja, wo denn? Und wann?
- Werden Verfahren vereinbart, die gewährleisten, dass Baugemeinschaften zum Zuge kommen?
Dies sind nur einige beispielhafte Fragen, die einen Hinweis darauf geben, dass der städtebauliche Vertrag ein komplexes Instrument ist.
Bürgerinformation „Städtebaulicher Vertrag“ am 14. Juni
Am Mittwoch, dem 14. Juni 2017, soll im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Neuen Hulsberg-Viertel über den Verhandlungsstand und die Inhalte des städtebaulichen Vertrages informiert werden. Geplant ist, dass Vertreter der drei Vertragsparteien – Bauressort, GeNo und GEG – Gelegenheit haben werden, die Vertragsinhalte zu erläutern und aus ihrer jeweiligen Sicht zu kommentieren.
Dabei sollen auch die unterschiedlichen Perspektiven und Beweggründe deutlich werden, mit denen die Vertragsparteien sich in den Verhandlungen bewegen.
Im Überblick
Informationen zum städtebaulichen Vertrag „Neues Hulsberg-Viertel“
Mittwoch, 14. Juni 2017
18.30 Uhr
Hörsaal der Inneren Medizin (Haus 2) am Klinikum Bremen-Mitte, 4. OG, St.-Jürgen-Str./Ecke Bismarckstr., 28205 Bremen.
Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich.